Sachbezug, Freibetrag, Pauschalsteuer

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende: Was steuerfrei ist

Viele Unternehmen möchten ihrem Team zu Weihnachten etwas schenken. Steuerlich gibt es dafür mehrere Wege – je nachdem, ob das Geschenk auf der Weihnachtsfeier übergeben wird oder separat.

Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

Sachbezug
bis 50 € im Monat
Auf der Feier
im 110 €-Freibetrag
Pauschalsteuer
30 % möglich

Geschenk auf der Weihnachtsfeier überreichen

Wird das Geschenk im Rahmen der Weihnachtsfeier übergeben, zählt es zu den Kosten der Betriebsveranstaltung. Solange alle Kosten zusammen den Freibetrag von 110 € pro teilnehmender Person nicht übersteigen, bleibt das steuer- und sozialversicherungsfrei.

Geschenk außerhalb der Feier: 50-€-Sachbezug

Sachgeschenke – etwa ein Präsentkorb oder ein Gutschein, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – sind bis 50 € im Monat steuerfrei, wenn diese Grenze nicht schon durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist. Bargeld ist immer steuerpflichtig.

Die 60-€-Grenze gilt nicht für Weihnachten

Die Freigrenze von 60 € für „Aufmerksamkeiten“ gilt nur für persönliche Anlässe wie Geburtstag oder Hochzeit – nicht für Weihnachten. Das wird häufig verwechselt.

Pauschal versteuern

Teurere Geschenke kann der Arbeitgeber pauschal mit 30 % versteuern. Damit ist die Steuer für die Beschäftigten abgegolten. Die Details klären Sie am besten mit der Lohnbuchhaltung.

Häufige Fragen

Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende steuerfrei?
Sachgeschenke bis 50 € im Monat sind in der Regel steuerfrei. Geschenke auf der Weihnachtsfeier zählen in den Freibetrag von 110 € pro Person.
Gilt die 60-€-Grenze auch für Weihnachtsgeschenke?
Nein, sie gilt nur für persönliche Anlässe wie Geburtstage.
Ist Bargeld als Weihnachtsgeschenk steuerfrei?
Nein, Geldgeschenke sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Bitte klären Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrer Steuerberatung.