Sachbezug, Freibetrag, Pauschalsteuer
Weihnachtsgeschenke für Mitarbeitende: Was steuerfrei ist
Viele Unternehmen möchten ihrem Team zu Weihnachten etwas schenken. Steuerlich gibt es dafür mehrere Wege – je nachdem, ob das Geschenk auf der Weihnachtsfeier übergeben wird oder separat.
Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
- Sachbezug
- bis 50 € im Monat
- Auf der Feier
- im 110 €-Freibetrag
- Pauschalsteuer
- 30 % möglich
Geschenk auf der Weihnachtsfeier überreichen
Wird das Geschenk im Rahmen der Weihnachtsfeier übergeben, zählt es zu den Kosten der Betriebsveranstaltung. Solange alle Kosten zusammen den Freibetrag von 110 € pro teilnehmender Person nicht übersteigen, bleibt das steuer- und sozialversicherungsfrei.
Geschenk außerhalb der Feier: 50-€-Sachbezug
Sachgeschenke – etwa ein Präsentkorb oder ein Gutschein, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – sind bis 50 € im Monat steuerfrei, wenn diese Grenze nicht schon durch andere Sachbezüge ausgeschöpft ist. Bargeld ist immer steuerpflichtig.
Die 60-€-Grenze gilt nicht für Weihnachten
Die Freigrenze von 60 € für „Aufmerksamkeiten“ gilt nur für persönliche Anlässe wie Geburtstag oder Hochzeit – nicht für Weihnachten. Das wird häufig verwechselt.
Pauschal versteuern
Teurere Geschenke kann der Arbeitgeber pauschal mit 30 % versteuern. Damit ist die Steuer für die Beschäftigten abgegolten. Die Details klären Sie am besten mit der Lohnbuchhaltung.
Häufige Fragen
- Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende steuerfrei?
- Sachgeschenke bis 50 € im Monat sind in der Regel steuerfrei. Geschenke auf der Weihnachtsfeier zählen in den Freibetrag von 110 € pro Person.
- Gilt die 60-€-Grenze auch für Weihnachtsgeschenke?
- Nein, sie gilt nur für persönliche Anlässe wie Geburtstage.
- Ist Bargeld als Weihnachtsgeschenk steuerfrei?
- Nein, Geldgeschenke sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Ist das eine Steuerberatung?
- Nein. Bitte klären Sie Ihren konkreten Fall mit Ihrer Steuerberatung.